Verkehrssicherungspflicht

Verkehrssicherungspflicht für Baumeigentümer

Jeder Baumeigentümer haftet für die Verkehrssicherheit seiner Bäume. Verkehrssicher bedeutet, dass von einem Baum keine Gefahr für Dritte ausgeht. Dies gilt auch für Privatleute und demzufolge für Bäume in Privatgärten. Der Eigentümer muss handeln, wenn der Baum augenscheinlich krank ist. Totäste, Pilzfruchtkörper und Faulstellen sind Anzeichen, die auch Laien erkennen können. Bäume an öffentlichen Stellen hingegen müssen regelmäßig kontrolliert werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet er für Schäden, die durch den Baum verursacht werden. In der Regel übernimmt eine Gebäude- oder Haftpflichtversicherung einen Schaden nicht, wenn dieser durch bereits geschädigte Bäume verursacht wird, und der Eigentümer um diesen Umstand wusste bzw. hätte wissen müssen.

Baumeigentümer in der Beweispflicht

Obwohl der Baumeigentümer für seine Bäume verantwortlich ist, heißt das nicht, dass er für jeden Schaden, den der Baum verursacht, haftet. Nur Schäden, die durch rechtzeitige Pflege und Handeln zu verhindern sind, können ihm zur Last gelegt werden. Denn ein Baum ist ein Lebewesen und natürlichen Einflüssen und Veränderungen unterworfen. Allerdings gilt bei der Verkehrssicherungspflicht nicht wie üblich „im Zweifel für den Angeklagten“. Ganz im Gegenteil: Der Baumeigentümer ist in der Beweispflicht! Er muss im Schadensfall nachweisen, dass er alle ihm zumutbaren (Schutz-)Vorkehrungen getroffen und den Baum regelmäßig kontrolliert hat. Erst dann ist er nicht für den verursachten Schaden verantwortlich.

Welche Schutzmaßnahmen muss der Baumeigentümer treffen?

Jeder Baumeigentümer muss seine Bäume regelmäßig auf Schäden oder Krankheiten kontrollieren. Stellt er Schäden fest, leitet er weitere Maßnahmen ein. Je nach Problem werden Krankheiten bekämpft, bruchgefährdete Äste und Kronen geschnitten, Kronen eingekürzt oder eine Kronensicherung eingebaut. Ist der Baumeigentümer nicht in der Lage, eine Gefahr ausreichend zu beurteilen, muss er einen Fachmann hinzuziehen. Prinzipiell muss eine Baumkontrolle aber nicht zwingend ein professioneller Baumkontrolleur durchführen.

Welche Bäume müssen kontrolliert werden?

Die Verkehrssicherungspflicht leitet sich aus dem Schädigungsverbot ab. Damit ist jeder in der Pflicht, der eine Gefahr schafft oder bestehen lässt. Einen Baum zu pflanzen, oder einen Großbaum stehen zu lassen, ist damit eine potentielle Gefahr. Der Baumeigentümer muss notwendige und zumutbare Vorkehrungen treffen, um Schäden Dritter zu vermeiden. Damit unterliegt jeder Baum, egal ob im Privatgarten oder im Wald, der Verkehrssicherungspflicht. Dennoch sind regelmäßige Baumkontrollen nicht für jeden Baum Pflicht, sondern ist dies davon abhängig, wie stark er frequentiert wird. Zwingend notwendig sind regelmäßige Kontrollen bei Straßen- und Parkbäumen, Bäume auf Friedhöfen, an Kindergärten, Schulen und in Wohnanlagen. Kurz gefasst, alle Bäume, an deren Umgebung sich öffentliches Leben abspielt und mögliche Gefahren durch den Baum dafür ausgehen.

Quellenangabe: „Was bedeutet, Baumkontrollen sind Pflicht?“, https://www.baumpflegeportal.de/baumrecht/regelmasige-baumkontrollen-pflicht-was-heisst-das-genau/, 16.05.2021